Heilpraktiker sind in Ihrer Honorargestaltung frei und unabhängig.

Eine Orientierungshilfe bietet das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker),
nach dem ich meine Behandlungen abrechne, sofern nicht etwas anderes vereinbart
wurde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß eine pauschale Aussage in diesem
Rahmen nicht möglich ist.
Sie werden in jedem Fall im Vorfeld über die Kosten informiert.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten einen Teil der Kosten,
wobei der Umfang der Kostenübernahme je nach Vertrag und Tarif variiert.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.